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Was für dich als Kleinunternehmer bei Onlineshops gilt

Der Versandhandel im Internet ist heute kaum noch aus den Köpfen der Menschen wegzudenken. Ein Versandhandel, der online stattfindet, spart Zeit und wird immer beliebter. Ganz einfach auf das gewünschte Produkt klicken, mit einem Onlinebezahlsystem bequem von Zuhause aus bestellen und wenige Tage später kommt die Ware auch schon an. Genial und einfach profitieren viele Anbieter und auch Ladenbesitzer von dem praktischen Geschäft im WorldWideWeb. Genau wie beim normalen Vor-Ort-Verkauf musst du als Kleinunternehmer mit einem Onlineshop wichtige Kriterien einhalten.


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Die Kleinunternehmerregelung gibt vor, wie du deine Geschäfte online abwickeln kannst


Ähnlich wie im Ladenhandel gibt es im Onlinehandel Verkäufer und Kunden. Virtuell werden Angebote zum Kauf angepriesen. Onlineshops sind meistens in Webseiten integriert und über einen elektronischen Warenkorb kann der Kunde das Produkt bestellen und bargeldlos bezahlen. Die Waren werden dann für gewöhnlich an die gewünschte Adresse ausgeliefert. Wenn du ein Kleinunternehmer laut der Definition aus dem Bereich der Umsatzsteuerregelung bist, bist du laut Umsatzsteuergesetz § 19 von der Abfuhr der Umsatzsteuer befreit. Die Kleinunternehmeregelung besagt: “Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

”Wenn du diese Voraussetzung erfüllst, bist du umsatzsteuerbefreit. Das heißt, du musst keine Umsatzsteuer entrichten und darfst diese auch nicht ausweisen. Im Umkehrschritt bedeutet das aber auch, dass du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist und keine Steuerrückzahlungen aus Ausgaben erhältst. Als Kleinunternehmer kann man sich auch von dieser Regelung befreien lassen, muss dann aber mindestens fünf Jahre die Umsatzsteuer abführen.


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Die Kleinunternehmerregelung für Onlineshops setzt einige Kriterien voraus


1. Der Gesamtpreis muss laut Preisgabenverordnung vor dem Bestellvorgang deutlich ausgewiesen werden - d. h. inklusive Versandkosten und für den Fall den Vermerk der Nichtausweisung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) laut § 19 UstG.

2. Auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB ́s) musst du als Kleinunternehmer des Onlineshops die Klausel: „Bei angegebenen Preise handelt es sich um Endpreise zuzüglich Versandkosten. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und diese folglich nicht ausgewiesen“ oder eine ähnliche Formulierung, deutlich aufzeigen.

3. Reine Produktübersichten im Onlineshop können mit einem Sternchen im Footer zu einem entsprechenden Hinweis mit „keine Ausweisung der Mehrwertsteuer gemäß § 19 UStG“ versehen werden.

Ein Beispiel für einen Kleinunternehmer mit Berechtigung der Anwendung der Kleinunternehmerregelung:
Unternehmer Buschmann hat durch seine Nebentätigkeit als Händlereinen Gesamtumsatz inklusive Umsatzsteuer von 13.400 € im Zeitraumvom 01.01.2017 bis 31.12.2017 erzielt und erfüllt damit seinen Status als Kleinunternehmer.

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Onlineshops bieten einige Vorteile für dich als Unternehmer


Mit der richtigen Marketingstrategie erreichst du viele Kunden deiner Zielgruppe und kannst dich überregional am Markt platzieren. Du sparst Kosten für die Pacht oder Miete eines Ladenlokals und kannst deine Waren deswegen preisgünstiger anbieten. Das schafft Wettbewerbsvorteile. Seit März 2020 ist die ganze Welt von der Covid-19-Pandemie und zahlreiche Geschäfte wurden bis Mai geschlossen. Hier kann dein Onlineshop jetzt die Kunden noch mehr erreichen, denn sie bestellen direkt vom Sofa aus.

Wir von PREAM kümmern uns um die Buchhaltung deines Onlineshops und sorgen dafür, dass du nicht von Abmahnungswellen bedroht wirst. Wir erklären dir genau, was du beachten musst, und garantieren eine reibungslose Geschäftsabwicklung. Melde dich jetzt und profitiere von unserem fundierten Know-How!

Wenn du also Fragen hast, melde dich sehr gerne bei uns.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen.
Bitte wende dich im Zweifelsfall an das für dich zuständige Finanzamt oder an einen Steuerberater deiner Wahl.