Kleinunternehmerregelung
Image

So einfach funktioniert die Kleinunternehmerregelung


Laut §19 des Umsatzsteuergesetzes sind Kleinunternehmer von der Umsatzsteuererhebung befreit. Du als Kleinunternehmer musst also keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Ebenso entfällt für dich die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung.


Image

Wer zu den Kleinunternehmern zählt:


Kleinunternehmer bist du, wenn du aus steuerlicher Sicht Einzelunternehmer oder Freiberufler bist oder zum Beispiel der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR) oder einer anderen Rechtsform angehörst, die im Gründungsjahr voraussichtlich einen Umsatz von nicht mehr als 22.000 Euro erwirtschaftet. Fortwirkend gilt, dass Kleinunternehmer im letzten Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überschreiten und im folgenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz generieren würden. Die Gesamtumsatzgrenze von 22.000 Euro bezieht sich immer auf ein komplettes Kalenderjahr. Wenn du dein Business zum Beispiel zur Jahresmitte startest, musst du als Geschäftsjahresende die Jahresmitte des darauffolgenden Jahres ansetzen.


Image

Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:


Ein Friseur hat sich im August 2020 selbstständig gemacht. Er schätzt seinen Monatsumsatz auf durchschnittlich 1.600 Euro. Auf das Gesamtjahr hochgerechnet, sind das 19.200 Euro. Somit liegt er unter der Umsatzgrenze von 22.000 Euro, die für das jeweils letzte Jahr gilt und kann von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. 2021 erzielt er einen Umsatz von 21.500 Euro. Das heißt, er kann weiterhin die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Im dritten Jahr der Selbstständigkeit laufen die Geschäfte besser. Er schätzt Anfang des Jahres einen Gesamtumsatz von 40.000 Euro und stellt am Ende des Jahres fest, dass er 39.000 Euro umgesetzt hat. Mit diesem Betrag liegt er unter 50.000 Euro, sodass für dieses Jahr noch die Kleinunternehmerregelung gilt. Selbst wenn er in 2022 auf einen Gesamtumsatz von über 50.000 Euro gekommen wäre, hätte die Kleinunternehmerregelung dennoch gegriffen.

Es sei denn, er hätte bereits zu Beginn des Jahres einschätzen können, dass sein Umsatz die Grenze von 50.000 Euro überschreitet. In dem Fall wäre er für das laufende Jahr umsatzsteuerpflichtig gewesen. 2023 muss der Friseur zur regulären Besteuerung wechseln und auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen, weil er in 2022 die Umsatzschwelle von 22.000 Euro deutlich überschritten hat.

Beispiel: Kleinunternehmer

Umsatzkalkulation
Image

Wie die Umsatzkalkulation funktioniert


Bei einer Umsatzgrenze von 50.000 Euro zählen die Prognosen, die du zu Beginn des Jahres geschätzt hast. Liegt die Prognose unter 50.000 Euro, gilt die Kleinunternehmerregelung für das laufende Jahr, auch wenn dein tatsächlicher Umsatz davon abweicht. Wenn du im Laufe des Jahres feststellst, dass die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschritten wird, bist du verpflichtet, mit Beginn des nächsten Jahres in deinen Rechnungen die Umsatzsteuer auszuweisen, und musst dann beim nächsten Mal die Umsatzsteuer dafür einreichen und bezahlen.


Image

Als Kleinunternehmer bist nicht vorsteuerabzugsberechtigt


Weil du keine Umsatzsteuer abführst, kannst du sie auch nicht mit der Vorsteuer verrechnen lassen. Alle Gewerbetreibenenden erhalten einen Fragebogen mit der Gewerbeanmeldung zur Regelung ihrer Steuerabgaben. Freiberufler können sich hierfür an das für sie zuständige Finanzamt wenden. Du als Unternehmer musst alle deine Geschäfte in deiner Buchführung schriftlich festhalten. Damit du zu 100 Prozent auf der sicheren Seite bist und ganz genau weißt, dass deine Buchhaltung ohne Fehler läuft, stehen wir von PREAM dir jederzeit zur Seite. Verlass dich dabei einfach auf unsere Experten!

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen.
Bitte wende dich im Zweifelsfall an das für dich zuständige Finanzamt oder an einen Steuerberater deiner Wahl.